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Barrierefreie Webseiten sind Pflicht

Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz BFSG soll sicherstellen, dass Menschen mit den verschiedensten Einschränkungen zum Beispiel im Bereich Wahrnehmung das Internet problemlos nutzen können.
2024 wird es für Website Betreiberinnen Zeit, ihre Webseiten und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit zu untersuchen und gegebenenfalls anzupassen. Dies sollte bis 28.6.2025 erledigt sein. Ab diesem Tag müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Technische Updates: Warum sie wichtig sind

Webseiten müssen auf dem aktuellen technischen Stand sein, weil sie sonst nicht genutzt werden können. Je nachdem, womit sich ein Besucher eine Webseite ansieht, präsentiert eine moderne Webseite die Inhalte genau passend. Auf dem Smartphone führt das zu einer einspaltigen Darstellung des Inhalts, auf dem Tablet ist der selbe Inhalt 2- oder 3-spaltig zu sehen und auf einem großen PC-Monitor in bis zu 7 Spalten, sozusagen in aller Pracht.

Eine professionelle E-Mailadresse

Mittlerweile ist es ungewöhnlich, wenn Deine geschäftliche E-Mail lautet: karluwepetersen@ (freenet/hotmail/t.online/web.de … bitte beliebig ergänzen). Stattdessen könnte sie lauten: Service@Petersen-Krumstedt.de oder Werkstatt@Autozentrale-Windbergen.de oder vielleicht auch office@architekten-weber-klinke.com. Eine solche ‚sprechende‘ E-Mailadresse macht einen professionellen Eindruck und lässt sich auch besser merken.

Gewerbetreibende: Warum sie sich eine eigene Webseite zulegen sollten

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Deine Website ist 24/7 online und stellt Besuchenden nützliche Informationen zur Verfügung.
Du schaffst Vertrauen. Wer nicht im Internet auffindbar ist, gilt mittlerweile als wenig seriös: warum versteckst Du Dich? Hast Du etwas zu verbergen?
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