Was geht mich das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz BFSG an?
Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz BFSG soll sicherstellen, dass Menschen mit den verschiedensten Einschränkungen zum Beispiel im Bereich Wahrnehmung das Internet problemlos nutzen können. Dazu müssen Webseiten auf die verschiedenen Fähigkeiten und Einschränkungen eingehen können und entsprechend aufbereitet werden. Übrigens ist eine Webseite, die strikt den Regeln des World Wide Web Consortium (kurz W3C, dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web) folgt, automatisch schon so gut wie barrierefrei. Das gilt auch für WordPress.
Mehr Besuche auf Deiner Webseite
Eigentlich sollte Barrierefreiheit auf Deiner Webseite selbstverständlich sein. Barrierefreiheit nützt den Betreibern der Webseiten vor allen anderen. Ganz praktisch betrachtet: Dein Angebot kann von wesentlich mehr Menschen gefunden, gelesen und genutzt werden, wenn es barrierefrei ist. Außerdem gewinnt Dein Image Pluspunkte, wenn Du umsichtig handelst und niemanden ausschließt.
Menschen mit temporären Einschränkungen profitieren von barrierefreien Webseiten ebenso wie Menschen mit dauerhaften Einschränkungen: Wer draußen bei Sonnenschein vor dem Notebook sitzt, profitiert von kontrastreichem Design und großer Schrift oder justierbarer Schriftgröße ebenso wie Menschen mit Seh-Problemen. Wer aufgrund einer Handverletzung nicht mit der Maus navigieren kann, sondern auf die Tastatur angewiesen ist, könnte Dein Angebot weiterhin nutzen, wenn es barrierefrei ist. Das gilt auch für Eltern mit Baby auf dem Arm. Wer Videos gut sehen, im vollen ICE aber nicht hören kann, profitiert von Untertiteln genauso wie eine gehörlose Besucherin.
Diese Beispiele lassen sich fast beliebig ergänzen. Barrierefreiheit ist eine menschliche Selbstverständlichkeit und nebenbei eine erfolgreiche SEO-Strategie.
Warum solltest Du darauf verzichten, dass Menschen Dein Angebot lesen können, nur weil Du Deine Website handwerklich unsauber erstellst? Warum nimmst Du es hin, wenn Blinde Dich im Internet nicht finden, weil ihr Screenreader Deine schlecht programmierte Webseite nicht vorlesen kann oder weil Du keine HTML-konforme Navigation einsetzt? Auch eine unnötig komplizierte Sprache stellt eine Barriere dar.
Barrierefreie Webseiten ab Juni 2025 sind Pflicht
Im Jahr 2024 wird es für Website Betreiberinnen Zeit, ihre Webseiten und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit zu untersuchen und gegebenenfalls anzupassen. Dies sollte bis 28.6.2025 erledigt sein. Ab diesem Tag müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.
Das betrifft Webseiten, Webshops, Webinar-Angebote und alles, was im Internet abrufbar ist.
Informationen und praktische Hilfen über Barrierefreiheit für Webangebote gibt es reichlich im Internet
Eine kleine Auswahl:
- Barrierefreie Websites: Internet für Alle!
Ein hilfreicher Überblick-Artikel von Nora Taubert auf Seokratie.de - * Empfehlung * Die Aktion Mensch stellt zum Thema sehr viele Informationen und Tools zur Verfügung
- Die vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 von Jan Hellbusch auf www.barrierefreies-webdesign.de
- Ergänzung 9.6.2024: Ich habe fabelhafte Checklisten für die Umsetzung von Barrierefreiheit gefunden. Danke an die Unfallkasse Sachsen-Anhalt!
- Ergänzung 4.4.2025: im WP Handbuch habe ich eine hilfreiche Liste von Barrierefreiheits-Werkzeugen (engl.) gefunden.
- Zum Schluss: Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz BFSG im Wortlaut
Beiträge der Kategorie Telegramm sind kurze Hinweise für Website-BetreiberInnen. Die Texte enthalten oft weiterführende Links mit ausführlichen Informationen zum Thema. Frag gern bei mir nach, wenn Du mehr wissen möchtest.