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Barrierefreie Webseiten sind Pflicht

Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz BFSG soll sicherstellen, dass Menschen mit den verschiedensten Einschränkungen zum Beispiel im Bereich Wahrnehmung das Internet problemlos nutzen können.
2024 wird es für Website Betreiberinnen Zeit, ihre Webseiten und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit zu untersuchen und gegebenenfalls anzupassen. Dies sollte bis 28.6.2025 erledigt sein. Ab diesem Tag müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Technische Updates: Warum sie wichtig sind

Webseiten müssen auf dem aktuellen technischen Stand sein, weil sie sonst nicht genutzt werden können. Je nachdem, womit sich ein Besucher eine Webseite ansieht, präsentiert eine moderne Webseite die Inhalte genau passend. Auf dem Smartphone führt das zu einer einspaltigen Darstellung des Inhalts, auf dem Tablet ist der selbe Inhalt 2- oder 3-spaltig zu sehen und auf einem großen PC-Monitor in bis zu 7 Spalten, sozusagen in aller Pracht.

Referenzen: Sabine Pirker – Reitschule Sandkrug

“Wir arbeiten jetzt seit 2015 zusammen. Damals haben wir gemeinsam die Homepage der Reitschule Sandkrug e.V. gestaltet. Ich fand es sehr beeindruckend, wie schnell sich Susanne in die Thematik eingearbeitet hat und dass sie sich sofort mit vielen Vorschlägen und Anregungen eingebracht hat.

Seither komme ich immer wieder mit neuen Ideen und Wünschen. Und auch wenn sie sich gelegentlich die Haare rauft, kriegt sie alles hin.”

Referenzen: Bernd Kirchner – Galerie Maritim Meldorf

Völlig unkompliziert und von Anfang an hochprofessionell hat uns Frau Golnick die Website unserer Galerie erstellt. Durch ihr strukturiertes Vorgehen und ihre Kreativität war das in sehr kurzer Zeit möglich. Selbst unsere teilweise Unentschlossenheit brachte Sie genau so wenig aus der Ruhe wie unzulängliche Bilddateien.
Wir fühlen uns bei Ihr sehr gut aufgehoben.“
Bernd Kirchner, Maler und Inhaber Galerie Maritim Meldorf