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Barrierefreie Webseiten sind Pflicht

Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz BFSG soll sicherstellen, dass Menschen mit den verschiedensten Einschränkungen zum Beispiel im Bereich Wahrnehmung das Internet problemlos nutzen können. Dazu müssen Webseiten auf die verschiedenen Fähigkeiten und Einschränkungen eingehen können und entsprechend aufbereitet werden. Übrigens ist eine Webseite, die strikt den Regeln des World Wide Web Consortium (kurz W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web, folgt, automatisch schon so gut wie barrierefrei.